23623 Ahrensbök

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46

Plangebietsbezeichnung (kurz):
nordwestlich der Straße Mühlenberg, südlich der Segeberger Chaussee (Bundesstraße 432), östlich der Straße Am Spannbrook und westlich der rückwärtigen Bebauung der Plöner Straße (Landesstraße 184) - Wohnprojekt Am Spannbrook -

Verfahrensort:
23623 Ahrensbök

Rechtsgrundlage:
§§ 4a (2), 3 (1), 4(1) frühzeitige gleichzeitige Unterrichtung: 1. Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

Verfahrensbeschreibung:
§ 3 Abs. 1 BauGB

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Gemeinde Ahrensbök
Poststraße 1
23623 Ahrensbök

Verfahrensbeauftragter (§ 4b BauGB)
Planungsbüro Ostholstein
Andreas Nagel
Tremskamp 24
23611 Bad Schwartau
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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 17.06.2024 - 19.07.2024


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Planungsbüro Ostholstein
Andreas Nagel
Tremskamp 24
23611 Bad Schwartau
info@ploh.de