86609 Donauwörth

Bebauungspläne im Rahmen der Landesgartenschau 2028

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Bebauungspläne im Rahmen der Landesgartenschau 2028 Bebauungsplan "Heilig-Kreuz-Garten" mit 18. Änderung des Flächennutzungsplans Bebauungsplan "Donau-Park" mit 19. Änderung des Flächennutzungsplans Bebauungsplan "Zusamweg" mit 20. Änderung des Flächennutzungsplans

Verfahrensort:
86609 Donauwörth

Rechtsgrundlage:
§ 3 (1) BauGB: Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Verfahrensbeschreibung:
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Großen Kreisstadt Donauwörth für die folgenden Bebauungspläne im Rahmen der Landesgartenschau Donauwörth 2028 • Bebauungsplan „Heilig-Kreuz-Garten“ mit 18. Änderung des Flächennutzungsplans • Bebauungsplan „Donau-Park“ mit 19. Änderung des Flächennutzungsplans • Bebauungsplan „Zusamweg“ mit 20. Änderung des Flächennutzungsplans Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 27.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Aufstellung der vorgenannten Bebauungspläne sowie die dazugehörigen Änderungen des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen. Verfahrensart Die Aufstellung der Bebauungspläne erfolgt im Regelverfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB). Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Anlass ist das Ziel der Schaffung von Baurecht für die temporären Anlagen im Zuge der Landesgartenschau 2028 sowie die Schaffung von Baurecht für die Daueranlagen, die nach Ende der Landesgartenschau im Stadtgebiet verbleiben. Hierzu zählen beispielsweise die Dauergrünanlagen, Parkanlagen, Verkehrsflächen oder Gemeinbedarfs-/ und Sportflächen. Geltungsbereich Die Lagepläne des Stadtbauamtes vom 27.11.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der einzelnen Bebauungspläne ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügte Lagepläne Nrn. 1, 2 und 3). Öffentliche Auslegung Darüber hinaus hat der Stadtrat in der Sitzung vom 27.11.2025 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung wird in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt. Im Rahmen dieser Bürgerversammlung werden die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorgestellt. Der interessierten Öffentlichkeit wird mit der Bürgerversammlung die Möglichkeit gegeben, die Vorentwürfe der vorgenannte Bebauungspläne und die dazugehörigen Flächennutzungsplanänderungen einzusehen und zu erörtern. Die Bürgerversammlung findet am Donnerstag, den 19.02.2026, ab 18 Uhr, im Forum für Energie und Bildung / Volkshochschule Donauwörth, Tagungsraum im 1. Stock, Spindeltal 5, 86609 Donauwörth, statt. Die interessierte Öffentlickeit ist eingeladen, sich in dieser Veranstaltung zu informieren und zu äußern. Die an den Bauleitplanverfahren beteiligten Planungsbüros werden die Planung umfassend vorstellen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planentwürfe zu den vorgenannten Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen mit dazugehörigen Unerlagen können im Stadtbauamt, Zimmer 001, Reichsstraße 39, 86609 Donauwörth, bzw. auf der Internetseite der Stadt unter https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Donauw%C3%B6rth/karte bzw. unter https://www.donauwoerth.de/leben-in-donauwoerth/bauen-und-wohnen/stadtbauamt/stadtplanung-bauleitplanung in der Zeit vom 06.02.2026 bis einschließlich 23.02.2026 zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden: Vormittag Nachmittag Montag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr Terminvereinbarungen Dienstag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr Terminvereinbarungen Mittwoch 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr nur interner Dienstbetrieb Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform, während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter stadtplanung@donauwoerth.de abgegeben werden. Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Sachgebietes Stadtplanung unter 0906 789-615 oder 0906 789-616. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den vorliegenden Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanverfahren nicht von Bedeutung ist. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet veröffentlicht. Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRD (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Datenschutz: Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist die Stadt Donauwörth, vertreten durch Oberbürgermeister Jürgen Sorré, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth, Telefon: 0906/789-0, E-Mail: stadt@donauwoerth.de. Die Daten werden erhoben, um die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Bauleitplanverfahren bei der Aufstellung / Änderung vom Flächennutzungsplan / von Bebauungsplänen durchführen zu können und um die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange behandeln zu können. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO, § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), § 3 Abs. 2 BauGB. § 4 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 3 BauGB und § 1 Abs. 7 BauGB Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.donauwoerth.de abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter Stadt Donauwörth, Datenschutzbeauftragter, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth, Telefon: 0906/789-0, E-Mail: datenschutz@donauwoerth.de, erreichen können. Donauwörth, den 06.02.2026 …………………………………………… (Siegel) Jürgen Sorré, Oberbürgermeister

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Donauwörth
Rathausgasse 1
86609 Donauwörth

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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 06.02.2026 - 23.02.2026


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Donauwörth
Rathausgasse 1
86609 Donauwörth

Ansprechpartner: Schwartz - Stadt Donauwörth
Tel: 0906-789616
Mail: marco.schwartz@donauwoerth.de