86609 Donauwörth

Bebauungsplan "Alfred-Delp-Quartier, BA 2"

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Bebauungsplan "Alfred-Delp-Quartier, BA 2"

Verfahrensort:
86609 Donauwörth

Rechtsgrundlage:
§§ 3 (2), 4 (2), 4a (2) BauGB: Beteiligung der Öffentlichkeit, Veröffentlichung des Entwurfes der Bauleitplanung mit Begründung und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet mit der Möglichkeit, Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abzugeben und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Verfahrensbeschreibung:
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans „Alfred-Delp-Quartier, BA 2“ der Großen Kreisstadt Donauwörth Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 26.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Alfred-Delp-Quartier, BA 2“ gebilligt. Verfahrensart Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Flächennutzungsplan wurde in diesen Bereich bereits geändert und von der Regierung von Schwaben durch Bescheid vom 01.04.2025 genehmigt. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Eine weitere Änderung des Flächennutzungsplan ist nicht notwendig. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Ziel der Planung ist die Umwandlung von bisher zu militärischen Zwecken dienende ehemalige Kasernenflächen in Wohnbauland, gemischte Bauflächen, Kerngebietsflächen und Grünflächen. Dazu ist es Ziel der Planung die verkehrliche Anbindung des zukünftigen Alfred-Delp-Quartiers an das bestehende Straßennetz mit Umgestaltung des Knotenpunktes Jurastraße / Sternschanzenstraße zu optimieren. Geltungsbereich Das Gebiet befindet im zentralen Bereich der ehemaligen Alfred-Delp-Kaserne in der Donauwörth Parkstadt. Der Umgriff befindet sich östlich der Sternschanzenstraße und südlich, nördlich und westlich des ersten Bauabschnittes des Alfred-Delp-Quartiers. Der Lageplan vom 19.03.2026 ist dieser Bekanntmachung beigefügt. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Stadtbauamt, Zimmer 001 in der Reichsstraße 39 zu den unten genannten Geschäftszeiten und auf der unten angegebenen Internetseite eingesehen werden. Öffentliche Auslegung Darüber hinaus hat der Stadtrat in der Sitzung vom 26.03.2026 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.03.2026 – bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, den Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen, der Begründung, dem Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsplanung, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), der schalltechnischen Untersuchung, der Bedarfsanalyse für Neubauvorhaben, der Einzelhandelsbedarfsanalyse, der Starkregenanalyse sowie der räumliche Geltungsbereich - können im Stadtbauamt, Zimmer 001, Reichsstraße 39 bzw. auf der Internetseite der Stadt unter https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Donauw%C3%B6rth/karte bzw. unter https://www.donauwoerth.de/bauen-wohnen/ ( „Stadtplanung / Bauleitplanung“  „Bauleitplanung“  „laufende Beteiligungsverfahren“) in der Zeit vom 07.04.2026 bis 08.05.2026 zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden: Vormittag Nachmittag Montag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr Terminvereinbarungen Dienstag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr Terminvereinbarungen Mittwoch 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr nur interner Dienstbetrieb Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform, während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter stadtplanung@donauwoerth.de abgegeben werden. Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Sachgebietes Stadtplanung unter 0906 789-616. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den vorliegenden Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanverfahren nicht von Bedeutung ist. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet veröffentlicht. Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: • Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, –regelung und -planung; Lex-Kerfers, Landschaftsarchitekten, Bockhorn / Haindl + Partner, Wemding • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung; BILANUM, Wemding • Schalltechnische Untersuchung; Büro: igi Consult, Westheim / Wemding • Starkregenanalyse; Arnold Consult Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Dazu sind sämtliche Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange mit und ohne umweltrelvanten Belangen, die in der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, einsehbar. Der Stadtrat der Stadt Donauwörth hat in seiner Sitzung am 27.02.2025 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die Billigung des Entwurf des Bebauungsplans beschlossen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet veröffentlicht. Datenschutz: Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist die Stadt Donauwörth, vertreten durch Oberbürgermeister Jürgen Sorré, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth, Telefon: 0906/789-0, E-Mail: stadt@donauwoerth.de. Die Daten werden erhoben, um die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Bauleitplanverfahren bei der Aufstellung / Änderung vom Flächennutzungsplan / von Bebauungsplänen durchführen zu können und um die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange behandeln zu können. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO, § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), § 3 Abs. 2 BauGB. § 4 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 3 BauGB und § 1 Abs. 7 BauGB Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.donauwoerth.de abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter Stadt Donauwörth, Datenschutzbeauftragter, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth, Telefon: 0906/789-0, E-Mail: datenschutz@donauwoerth.de, erreichen können. Donauwörth, den 02.04.2026 …………………………………………… (Siegel) Jürgen Sorré, Oberbürgermeister

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Donauwörth
Rathausgasse 1
86609 Donauwörth

Karte verkleinern

Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 07.04.2026 - 08.05.2026


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Donauwörth
Rathausgasse 1
86609 Donauwörth

Ansprechpartner: Marco Schwartz
Tel: 0906-789616
Mail: marco.schwartz@donauwoerth.de