86609 Donauwörth

Bebauungsplan Zusamweg

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Bebauungsplan "Zusamweg"

Verfahrensort:
86609 Donauwörth

Rechtsgrundlage:
Erneute Veröffentlichung im Internet nach Veränderung oder Ergänzung mit erneuter Einholung der Stellungnahmen. Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung gemäß § 4a(3) BauGB

Verfahrensbeschreibung:
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans „Zusamweg“ der Großen Kreisstadt Donauwörth. Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 21.05.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Zusam-weg“ im Zusammenhang mit der Landesgartenschau Donauwörth 2028 gebilligt. Verfahrensart Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert (20. Änderung des Flächennutzungsplans). Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Anlass ist das Ziel der Schaffung von Baurecht für die temporären Anlagen im Zuge der Lan-desgartenschau 2028 sowie die Schaffung von Baurecht für die Daueranlagen, die nach Ende der Landesgartenschau im Stadtgebiet verbleiben. Hierzu zählen beispielsweise die Dauer-grünanlagen, Parkanlagen, Verkehrsflächen oder Gemeinbedarfs-/ und Sportflächen. Geltungsbereich Der Lageplan des Stadtbauamtes vom 18.05.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe Anlage „Geltungsbereich“) Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Stadtbauamt, Zimmer 001 in der Reichsstraße 39 zu den unten genannten Geschäftszeiten und auf der un-ten angegebenen Internetseite eingesehen werden. Öffentliche Auslegung Darüber hinaus hat der Stadtrat in der Sitzung vom 21.05.2026 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Zudem wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine verkürzte Auslegung beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 18.05.2026 – bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, den Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen, der Begründung, dem Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsplanung, der speziellen artenschutzrechtlichen Prürfung, der schalltechnischen Untersuchung, der wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung, der Baumkartierung, den Pflanzlisten, dem Gestaltungsplan sowie der räumliche Geltungsbereich - können im Stadtbauamt, Zimmer 001, Reichsstraße 39 bzw. auf der Internetseite der Stadt unter https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Donauw%C3%B6rth/karte bzw. unter https://www.donauwoerth.de/bauen-wohnen/ ( „Stadtplanung / Bauleitplanung“  „Bauleitplanung“  „laufende Beteiligungsverfahren“) in der Zeit vom 15.06.2026 bis 01.07.2026 zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden: Vormittag Nachmittag Montag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr Terminvereinbarungen Dienstag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr Terminvereinbarungen Mittwoch 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr nur interner Dienstbetrieb Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform, während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter stadtplanung@donauwoerth.de abgegeben werden. Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Sachgebietes Stadtplanung unter 0906 789-616. Dabei können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB i. v. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nur Stel-lungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Dies sind: • Anlage 8 des Bebauungsplans „Erweiterte orientierender Untersuchung des Untergrundes sowie Rückbau bestehender Kraftstofftank; HPC, Harburg • Festsetzungen in Planzeichnung sowie textliche Festsetzungen zum Thema Bodenschutz und Altlasten • Behandlung der Thematik Bodenschutz und Altlasten in Begründung und Umweltbericht Stellungnahmen, die sich auf andere Inhalte des Bebauungsplans beziehen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den vorliegenden Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanverfahren nicht von Bedeutung ist. Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: • Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, –regelung und -planung; Haindl + Partner, Wemding • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung; BILANUM, Wemding • Schalltechnische Untersuchung; igi Consult, Westheim / Wemding • Baumkartierung; Haindl + Partner, Wemding • Antrag auf wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung gemäß § 78 WHG; Haindl + Partner, Wemding • Pflanzlisten; GDLA, Heidelberg • Erweiterte orientierender Untersuchung des Untergrundes sowie Rückbau bestehender Kraftstofftank; HPC, Harburg Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet veröffentlicht. Relevante Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der vorangegangenen förmlichen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, können ebenfalls eingesehen werden. Datenschutz: Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist die Stadt Donauwörth, vertreten durch Oberbürgermeister Jürgen Sorré, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth, Telefon: 0906/789-0, E-Mail: stadt@donauwoerth.de. Die Daten werden erhoben, um die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Be-lange im Rahmen von Bauleitplanverfahren bei der Aufstellung / Änderung vom Flächennut-zungsplan / von Bebauungsplänen durchführen zu können und um die eingegangenen Stel-lungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange behandeln zu können. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO, § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), § 3 Abs. 2 BauGB. § 4 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 3 BauGB und § 1 Abs. 7 BauGB Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.donauwoerth.de abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördli-chen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter Stadt Donauwörth, Datenschutzbeauftragter, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth, Telefon: 0906/789-0, E-Mail: daten-schutz@donauwoerth.de, erreichen können. Donauwörth, den 12.06.2026 …………………………………………… (Siegel) Jürgen Sorré, Oberbürgermeister

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Donauwörth
Rathausgasse 1
86609 Donauwörth

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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 15.06.2026 - 01.07.2026


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Donauwörth
Rathausgasse 1
86609 Donauwörth

Ansprechpartner: Marco Schwartz
Tel: 0906-789616
Mail: marco.schwartz@donauwoerth.de