86609 Donauwörth

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Heizzentrale Donau-Ries-Klinikum"

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Heizzentrale Donau-Ries-Klinikum"

Verfahrensort:
86609 Donauwörth

Rechtsgrundlage:
§§ 4a (2), 3 (1), 4(1) frühzeitige gleichzeitige Unterrichtung: 1. Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

Verfahrensbeschreibung:
Bekanntmachung der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Heizzentrale Donau-Ries-Klinikum“ der Großen Kreisstadt Donauwörth Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 30.07.2026 dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Heizzentrale Donau-Ries-Klinikum“ zugestimmt und die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Verfahrensart Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert (21. Änderung des Flächennutzungsplans). Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer mit Hackschnitzeln betriebenen Heizzentrale sowie eines Pufferspeichers zur Optimierung der örtlichen Nahwärmeversorgung für das angrenzend bestehende Klinikum mit seinen verschiedenen Gebäuden/Einrichtungen sowie weiteren öffentlichen Einrichtungen im Bereich der Neudegger Allee. Damit soll ein wichtiger Beitrag für die Eigenständigkeit bei der Wärmeversorgung geleistet und die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern bekräftigt werden. Geltungsbereich Der Lageplan des Stadtbauamtes vom 20.07.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe Anlage „Geltungsbereich“). Der räumliche Geltungsbereich besteht aus dem Grundstück mit der Flurnummer 2076, Gemarkung Riedlingen, sowie einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 2075/5, Gemarkung Riedlingen, im Bereich westlich des Donau-Ries-Klinikums, und hat eine Fläche von etwa 3.920 m². Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Stadtbauamt, Zimmer 001 in der Reichsstraße 39 zu den unten genannten Geschäftszeiten und auf der unten angegebenen Internetseite eingesehen werden. Öffentliche Auslegung Darüber hinaus hat der Stadtrat in der Sitzung vom 30.07.2026 die frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 20.07.2026 – bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, den Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen, der Begründung, dem Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsplanung, der schalltechnischen Untersuchung, dem Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), den Aussagen zum Verkehrslärm, dem Bericht der ökologischen Baubegleitung, dem geoteschischen Bericht sowie der räumliche Geltungsbereich - können im Stadtbauamt, Zimmer 001, Reichsstraße 39 bzw. auf der Internetseite der Stadt unter https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Donauw%C3%B6rth/karte bzw. unter https://www.donauwoerth.de/bauen-wohnen/ ( „Stadtplanung / Bauleitplanung“  „Bauleitplanung“  „laufende Beteiligungsverfahren“) in der Zeit vom 10.08.2026 bis 18.09.2026 zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden: Vormittag Nachmittag Montag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr Terminvereinbarungen Dienstag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr Terminvereinbarungen Mittwoch 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr nur interner Dienstbetrieb Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform, während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter stadtplanung@donauwoerth.de abgegeben werden. Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Sachgebietes Stadtplanung unter 0906 789-616. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den vorliegenden Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanverfahren nicht von Bedeutung ist. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet veröffentlicht. Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet veröffentlicht. Datenschutz: Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist die Stadt Donauwörth, vertreten durch Oberbürgermeister Jürgen Sorré, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth, Telefon: 0906/789-0, E-Mail: stadt@donauwoerth.de. Die Daten werden erhoben, um die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Bauleitplanverfahren bei der Aufstellung / Änderung vom Flächennutzungsplan / von Bebauungsplänen durchführen zu können und um die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange behandeln zu können. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO, § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), § 3 Abs. 2 BauGB. § 4 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 3 BauGB und § 1 Abs. 7 BauGB Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.donauwoerth.de abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter Stadt Donauwörth, Datenschutzbeauftragter, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth, Telefon: 0906/789-0, E-Mail: datenschutz@donauwoerth.de, erreichen können. Donauwörth, den 07.08.2026 …………………………………………… (Siegel) Jürgen Sorré, Oberbürgermeister

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Donauwörth
Rathausgasse 1
86609 Donauwörth

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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 10.08.2026 - 18.09.2026


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Donauwörth
Rathausgasse 1
86609 Donauwörth

Ansprechpartner: Marco Schwartz
Tel: 0906-789616
Mail: marco.schwartz@donauwoerth.de