23769 Fehmarn

56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fehmarn

Plangebietsbezeichnung (kurz):
56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fehmarn für ein Gebiet südlich des Ortsteils Gollendorf und nördlich der Ostsee bzw. beidseitig der Straße von Gollendorf zum Deich - Reisemobilplatz -

Verfahrensort:
23769 Fehmarn

Rechtsgrundlage:
§§ 4a (2), 3 (1), 4(1) frühzeitige gleichzeitige Unterrichtung: 1. Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

Verfahrensbeschreibung:
§2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Fehmarn
Burg auf Fehmarn, Am Markt 1
23769 Fehmarn

Verfahrensbeauftragter (§ 4b BauGB)
PLANUNG kompakt STADT
Frau Gabriele Teske
Röntgenstraße 1
23701 Eutin
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Dauer der Beteiligung: 27.11.2025 - 09.01.2026


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

PLANUNG kompakt STADT
Frau Gabriele Teske
Röntgenstraße 1
23701 Eutin

Ansprechpartner: Frau Maas
Tel: 04371 506-247
Fax: 04371 506-211
Mail: c.maas@stadtfehmarn.de