18551 Glowe

B-Plan Nr. 42 "Wochenendhausgebiet Polchow" der Gemeinde Glowe

Plangebietsbezeichnung (kurz):
B-Plan Nr. 42 "Wochenendhausgebiet Polchow"

Verfahrensort:
18551 Glowe

Rechtsgrundlage:
§§ 4a (2), 3 (1), 4(1) frühzeitige gleichzeitige Unterrichtung: 1. Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

Verfahrensbeschreibung:
Bebauungsplan Nr. 42 "Wochenendhausgebiet Polchow" - Veröffentlichung des Vorentwurfes und Beteiligung gem. § 3(1) BauGB

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Amt Nord-Rügen
Ernst-Thälmann-Straße 37
18551 Sagard

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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 03.03.2026 - 07.04.2026


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Amt Nord-Rügen
Ernst-Thälmann-Straße 37
18551 Sagard
Tel.: 038302-800135
Fax: 038302-800-145
v.koerber@amt-nord-ruegen.de