23758 Oldenburg in Holstein

6. Änderung des F-Planes

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Gewerbegebiet "Göhler Chaussee"

Verfahrensort:
23758 Oldenburg in Holstein

Rechtsgrundlage:
§§ 4a (2), 3 (1), 4(1) frühzeitige gleichzeitige Unterrichtung: 1. Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

Verfahrensbeschreibung:
Für ein Gebiet am südlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, östlich des Amtsgerichtes, nordöstlich der Kleingartenanlage "Brookkamp", südlich der Göhler Chaussee sowie nördlich der vorhandenen Bahntrasse soll eine Gewerbegebietserweiterung entstehen.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadtverwaltung Oldenburg in Holstein
Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein

Verfahrensbeauftragter (§ 4b BauGB)
Planungsbüro Ostholstein
Andreas Nagel
Tremskamp 24
23611 Bad Schwartau
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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 02.03.2026 - 02.04.2026


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Planungsbüro Ostholstein
Andreas Nagel
Tremskamp 24
23611 Bad Schwartau
info@ploh.de