18546 Sassnitz

8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Durch die Stadt Sassnitz wird die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ für den Bereich des bisherigen (zwischenzeitlich abgebrochenen) Einkaufsmarktes in der Hauptstraße 50 in Sassnitz aufgestellt. Der Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ wird im Norden durch die Bachstraße mit ihrer Bebauung durch die Gebäude Bachstraße 54 bis 56, im Osten durch die Brachfläche östlich der Verbindungsstraße zwischen Hauptstraße und Bachstraße, im Süden durch die Hauptstraße mit ihrer Bebauung durch die Gebäude Hauptstraße 24 und 25 und im Westen durch das bebaute Grundstück Hauptstraße 52 begrenzt. Er umfasst die Flurstücke 44/20, 44/22, 69/4, 69/9, 69/10, 69/11, 69/12 (Teilfläche), 69/13 und 70/1 der Flur 5 in der Gemarkung Sassnitz.

Verfahrensort:
18546 Sassnitz

Rechtsgrundlage:
§3 (2) BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit, Veröffentlichung des Entwurfes der Bauleitplanung mit Begründung und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet mit der Möglichkeit, Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abzugeben.

Verfahrensbeschreibung:
Mit der Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ wird die Stärkung des Nahversorgungsstandorts Hauptstraße 50 in Sassnitz, der innerhalb des Zentralen Versorgungsbereichs „Hauptzentrum Sassnitz“ liegt, durch Ausweisung eines Sonstiges Sondergebiets nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Möglichkeit zur Erweiterung der Verkaufsfläche bis ca. 1.100 m² verfolgt. Die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ Sassnitz erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB. Gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz

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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 24.06.2024 - 31.07.2024


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz
Tel.: 038392-68214
Fax: 038392-68209
stadtsanierung@sassnitz.de