18546 Sassnitz

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 58 „Wohn- und Hotelanlage Waldmeisterstraße“ der Stadt Sassnitz - Einstellung der Bekanntmachung

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 58 „Wohn- und Hotelanlage Waldmeisterstraße“ der Stadt Sassnitz wird im Norden durch das bebaute Grundstück Waldmeisterstraße 5/6, im Osten durch die bebauten Grundstücke Waldmeisterstraße 22, 23, 24 und 25, im Süden durch Bahnanlagen im Bereich des Bahnhofs Sassnitz sowie im Westen durch früher mit Bahnanlagen bebaute Flächen (derzeitig unbebaute Flächen) und das bebaute Grundstück Waldmeisterstraße 20 begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 17 (bis auf eine untergeordnete Teilfläche), 18/3, 18/9, 20/2 und 21/2 der Flur 5 in der Gemarkung Sassnitz sowie eine Teilfläche des Flurstücks 67/2 der Flur 3 in der Gemarkung Stubnitz.

Verfahrensort:
18546 Sassnitz

Rechtsgrundlage:
Veröffentlichung der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 (2) BauGB im Internet vor Beginn der Auslegung

Verfahrensbeschreibung:
Durch die Stadt Sassnitz wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 58 „Wohn- und Hotelanlage Waldmeisterstraße“ für den Bereich des Grundstücks Waldmeisterstraße 21 in Sassnitz im Regelverfahren aufgestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohn- und Hotelanlage in der Waldmeisterstraße geschaffen werden.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz

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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 13.04.2026 - 26.05.2026


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz
Tel.: 038392-68214
stadtsanierung@sassnitz.de