39418 Staßfurt

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29/94 „Bleicherdewerk Staßfurt Rathmannsdorfer Chaussee“ (Vorentwurf)

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Bebauungsplan Nr. 29/94 „Bleicherdewerk Staßfurt Rathmannsdorfer Chaussee“ in Staßfurt

Verfahrensort:
39418 Staßfurt

Rechtsgrundlage:
§§ 4a (2), 3 (1), 4(1) frühzeitige gleichzeitige Unterrichtung: 1. Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

Verfahrensbeschreibung:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.12.2023 mit Be-schluss-Nr. 0779/2023 die Aufstellung des 1. Änderungsverfahrens für den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 29/94 „Bleicherdewerk Staßfurt Rathmannsdorfer Chaussee“ in Staßfurt beschlossen. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte im Amtlichen Mitteilungsblatt, Salzlandbote, Nr. 532 am 22.12.2023. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29/94 „Bleicherdewerk Staßfurt Rathmannsdorfer Chaussee“ in Staßfurt wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 19.05.1994 als Vorhaben- und Erschließungsplan eingeleitet. Am 21.08.1997 wurde der Umwidmungsbeschluss vom Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan gefasst. Mit ortüblicher Bekanntmachung vom 09.08.2000 veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Staßfurt, Salzlandbote, wurde der Bebauungsplan rechtskräftig. Seitdem erfolgte im Gebiet keine gewerbliche Entwicklung. In 2017/2018 wurde das Gewerbeflächenentwicklungskonzept erarbeitet und vom Stadtrat beschlossen, in welchem die in den einzelnen Teilflächennutzungsplänen dargestellten Flächen überprüft wurden. Planungs-recht, Auslastung und Standort waren ausschlaggebend, um in der Summe die Gewerbeflächen um die Hälfte zu reduzieren. Nach dem aktuellen Stand wurde im Konzept vorgeschlagen, über 300 ha Gewerbeflächen nicht weiterzuentwickeln. Darüber hinaus wurden andere Entwicklungsflächen vorrangig in Staßfurt und in Brumby empfohlen. Folglich sind nicht belegte Flächen in anderen Gewerbegebieten wie in Atzendorf und Löbnitz aus den Geltungsbereichen zu entlassen (Teilaufhebung Bebauungspläne Gewerbepark „Am Calbescher Weg“ im OT Atzendorf und „Gewerbegebiet Löbnitz“ im OT Löbnitz). Auch für die Fläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 29/94 „Bleicherdewerk Staßfurt Rathmannsdorfer Chaussee“ in Staßfurt wurde empfohlen, die Baufläche nicht weiterzuführen. Folglich wäre der Bebauungsplan aufzuheben. Mit dem Eigentümer wurden Abstimmungen geführt, auf der Fläche eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Diese Abstimmungen verliefen aktuell nicht zielführend, so dass der Bebauungsplan aufgehoben werden soll. Eine zukünftige Entwicklung für die angedachte Planung ist dennoch nicht ausgeschlossen – dazu müsste zu gegebenem Zeitpunkt ein neues Aufstellungsverfahren geführt werden.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Einheitsgemeinde Stadt Staßfurt
Hohenerxlebener Straße 12
39418 Staßfurt

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Dauer der Beteiligung: 15.04.2024 - 10.05.2024


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Einheitsgemeinde Stadt Staßfurt
Hohenerxlebener Straße 12
39418 Staßfurt
Tel.: 03925 - 981 262
Fax: 03925 - 981 269
stadtplanung@stassfurt.de