39418 Staßfurt

1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 49/17 „Neumarkt/Lehrter Straße“ in Staßfurt (Entwurf) mit Städtebaulichem Vertrag im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung)

Plangebietsbezeichnung (kurz):
1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 49/17 „Neumarkt/Lehrter Straße“ in Staßfurt (Entwurf) mit Städtebaulichem Vertrag im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung) Lage: Gemarkung Staßfurt, Gesamtfläche: ca. 1,94 ha: Der Geltungsbereich umfasst nachfolgende Flurstücke der Gemarkung Staßfurt: Flur 2, Flurstücke 331/4, 331/5, 331/6, 331/7, 3472/329, 4187, 4188, 4190, Flur 5, Flurstücke 47, 50, 51, 53 und Flur 6, Flurstücke 3/44, 3/50, 4/142, 908, 910, 911, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918, 919, 920, 921, 922, 923, 924, 925, 926, 927, 1320, 1321

Verfahrensort:
39418 Staßfurt

Rechtsgrundlage:
§§ 3 (2), 4 (2), 4a (2) BauGB: Beteiligung der Öffentlichkeit, Veröffentlichung des Entwurfes der Bauleitplanung mit Begründung und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet mit der Möglichkeit, Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abzugeben und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Verfahrensbeschreibung:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung vom 4. April 2024 mit Beschluss-Nr. 0824/2024 den Entwurf des Bebauungsplanes 49/17 „Neumarkt/Lehrter Straße“ in Staßfurt (Entwurf) mit Städtebaulichem Vertrag gebilligt und die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 49/17 „Modefachmarktzentrum Neumarkt/Lehrter Straße“ in Staßfurt wurde aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Teilbereich des Neumarktes entlang der Lehrter Straße zur Errichtung eines Einkaufszentrums (Lebensmittel- und Textilmarkt) zu schaffen. Der Bebauungsplan wurde mit Bekanntmachung im Salzlandboten am 20.09.2021 rechtskräftig. Für die Stadt Staßfurt und ihre 14 Ortsteile wird aktuell der gesamtgemeindliche Flächennutzungsplan neu aufgestellt. Im Rahmen des Beschlusses zum Vorentwurf gab es einen Änderungsbeschluss, so dass der Bereich des Neumarktes Staßfurt entgegen des bestehenden Bebauungsplanes als Fläche für den Gemeinbedarf zur weiteren Nutzung als Festplatz dargestellt werden soll (ausgenommen bereits privat bebaute Grundstücksteile) und eben nicht als Sonderbaufläche Einzelhandel. Des Weiteren wurde ein Antrag gestellt, auf dem Grundstück der Brandruine einen Lebensmittelmarkt und ein Café entlang des Radweges errichten zu können. Dafür wurde die Planung im Vorfeld auch mit den Belangen des Festplatzes und des Zirkus abgestimmt, d.h. es verbleibt ausreichend Platz für die weitere Nutzung. Da auch hier die Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegenstehen, ist der Bebauungsplan Nr. 49/17 „Modefachmarktzentrum Neumarkt/Lehrter Straße“ zu ändern. Mit der Aufgabe des Investitionsvorhabens des Modefachmarktzentrums soll der Bebauungsplan zukünftig umbenannt werden und nur noch „Neumarkt/Lehrter Straße“ genannt werden.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Einheitsgemeinde Stadt Staßfurt
Hohenerxlebener Straße 12
39418 Staßfurt

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Dauer der Beteiligung: 18.04.2024 - 17.05.2024


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Einheitsgemeinde Stadt Staßfurt
Hohenerxlebener Straße 12
39418 Staßfurt
Tel.: 03925 - 981 262
Fax: 03925 - 981 269
stadtplanung@stassfurt.de