23669 Timmendorfer Strand

Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 78 der Gemeinde Timmendorfer Strand im Ortsteil Timmendorfer Strand

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich des Ortsteiles Timmendorfer Strand und um-fasst das Gebiet östlich der Bahntrasse Lübeck-Fehmarn, südlich der Teichstraße, westlich der Landesstraße 181 und nördlich der Hauptstraße, bzw. für die Bebauung an der Klodtstraße, Posener Straße, Breslauer Straße, Danziger Allee. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs kann dem Übersichtsplan und dem Planzeichnungsentwurf (Teil-A) entnommen werden. Diese waren Bestandteile des Aufstellungsbeschlusses und der weiteren Beschlussfassungen im Bauausschuss. Der Geltungsbereich ist mit einer schwarzen, unterbrochenen Begrenzungslinie dargestellt.

Verfahrensort:
23669 Timmendorfer Strand

Rechtsgrundlage:
§ 3 (1) BauGB: Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Verfahrensbeschreibung:
Der Bauausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 14.11.2024, die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 78 beschlossen, die Entwurfsplanung gebilligt und die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB mit der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, nach § 3 Abs. 1 BauGB, beschlossen. Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB: Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit, gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, ortsüblich bekanntgemacht. Die veröffentlichten Entwurfsunterlagen umfassen: * Planzeichnungsentwurf (Teil-A) * Begründung * Schalltechnische Untersuchung von LÄRMKONTOR GmbH Hamburg vom 29.05.2020 Für die im Osten angrenzende Planung (Bebauungsplan Nr. 40, 6. Änderung) wurde die „Schalltechnische Untersuchung erstellt, die die Immissionen von der Bundesstraße B 76 untersucht hat. Dies betrifft somit auch das Plangebiet. Daher wird das Gutachten mit auf das Plangebiet übertragen. Ziel und Zweck der Planung: Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung der vorhandenen städtebaulichen Strukturen, mit einer achtsamen Maßnahme der Innenentwicklung. Weiter soll der Hauptwohnsitz für Bürger der Gemeinde in diesem Geltungsbereich im Vordergrund stehen. Nebenwohnungen und Ferienwohnungen sollen auch zukünftig im Plangebiet planungsrechtlich unzulässig bleiben. Wesentliche Auswirkungen: Bisher regelt der § 34 Baugesetzbuch (BauGB) die Bebaubarkeit des Plangebietes. Für die Sicherung der vorhandenen städtebaulichen Struktur wird ein Planungsbedarf gesehen. Ins-gesamt führt die Planung zu keiner Veränderung des ursprünglichen Planungszieles. Fazit: Eine wesentliche Verschlechterung der Umgebung ist durch diese Bauleitplanung nicht erkennbar.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Gemeinde Timmendorfer Strand
Postanschrift: Strandallee 42, Außenstelle Bauamt/Auslegung: Poststr. 35
23669 Timmendorfer Strand

Verfahrensbeauftragter (§ 4b BauGB)
PLANUNG kompakt STADT
Frau Gabriele Teske
Röntgenstraße 1
23701 Eutin
Karte verkleinern

Dauer der Beteiligung: 21.02.2025 - 03.04.2025


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

PLANUNG kompakt STADT
Frau Gabriele Teske
Röntgenstraße 1
23701 Eutin
Tel.: 04521 83 03 991
Fax: 04521 83 03 993
stadt@planung-kompakt.de


BESbswy