23669 Timmendorfer Strand

Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 C

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Südwestlich der Strandallee, westlich und nördlich der Poststraße bzw. nördlich der Gorch-Fock-Straße und südöstlich der Havenothstraße, Gemarkung "Klein Timmendorf (Flur 2). Der Geltungsbereich ist mit einer schwarzen, unterbrochenen Begrenzungslinie dargestellt:

Verfahrensort:
23669 Timmendorfer Strand

Rechtsgrundlage:
Erneute Auslegung des Bauleitplanes und Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4a (3) BauGB nach Änderungen oder Ergänzungen in dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 ohne sachliche Einschränkungen bezüglich der Stellungnahmen

Verfahrensbeschreibung:
Beteiligungsverfahren, gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB: Das Beteiligungsverfahren wurde vom 16.12.2024 bis 28.01.2025 durchgeführt. Dies wurde am 04.12.2024 ortsüblich bekanntgemacht. In der öffentlichen Bauausschusssitzung, am 16.10.2025, wurden alle eingegangenen Stellungnahmen im Abwägungsverfahren geprüft, die Entwurfsplanung angepasst und gebilligt. Der Geltungsbereich bleibt gleich. Das Beteiligungsverfahren soll, gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB, erneut durchgeführt werden. Folgende Planänderungen sind erfolgt und hierzu können Stellungnahmen abgegeben wer-den: 1. Die Grünbestände, die artenschutzrechtlich von Bedeutung sein könnten, wurden durch ein Landschaftsarchitekturbüro über mehrere Wochen beobachtet und als Festsetzung eingearbeitet. Somit wird auch die Durchgrünung des Geltungsbereichs weiterhin gesichert und die bisherigen Festsetzungen des Baumbestandes aktualisiert. Im Zuge dessen wurde auch der Umgang mit den Fledermausquartieren in der Begründung aufgenommen. 2. Die Zufahrtsbreite, je Grundstück, soll „allgemein“ auf ein Höchstmaß von 4m festgesetzt werden. Der Grundgedanke dieser Festsetzung ist, das „grüne Band“ im Straßenzug zu erhalten und auch weiterhin aufzuwerten. Folgende Unterlagen können im Zuge des Beteiligungsverfahrens, in der Fassung vom 16.10.2025, eingesehen werden: • Planzeichnungsentwurf (Teil-A) mit Textteil (Teil-B) • Begründung (mit den erarbeiteten Unterlagen des Landschaftsarchitekturbüros) • Alle eingereichten und abgewogenen Stellungnahmen der Bürger und der Behörden/Träger öffentlicher Belange mit der Beschlussfassung vom 16.10.2025 Ziel und Zweck der Planung: Küchen sollen in den Ferienwohnungen künftig zugelassen werden. Bislang wurden diese ausgeschlossen. In den Hotelzimmern sollen Küchen weiterhin nicht zugelassen werden. In diesem Zusammenhang sollen die Höhen angepasst, die GRZ/GFZ erhöht und die Eingrünung einheitlich gestaltet werden. Ein weiteres Ziel ist es, Hotelstandorte zu sichern, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 19.1 baulich vorhanden sind bzw. für die eine aktenkundige Genehmigung als Hotelbetrieb, ermittelt werden konnte. Hotelstandorte benötigen in der Regel einen höheren Platzbedarf. Mit der Anpassung der Ausnutzung der Flächen und den textlichen Festsetzungen werden die planerischen Voraussetzungen für die Möglichkeit einer Aufwertung der Hotelbetriebe geschaffen. Auf den übrigen Grundstücken können Ferienwohnungen, Hauptwohnungen aber auch Ho-tels entstehen. Die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl sollen in diesem Zusammenhang mit angepasst werden. Wesentliche Auswirkungen: Vermeidung von Leerstand mit einer einheitlichen städtebaulichen Gestaltung im Geltungsbereich. Verfahren: Der Bauausschuss hat das „beschleunigte Verfahren“ nach § 13 a BauGB, ohne Durchfüh-rung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, beschlossen. Umweltprüfung/Umweltbericht: Nach § 13 a Abs. 3 Nr.1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Der Bauausschuss hat die vorgenannten Verfahrenser-leichterungen beschlossen und davon wird Gebrauch gemacht. Bekanntmachung: Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digita-len Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zwei-ter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich auf der Internetseite B-Planpool unter dem Link https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Timmendorfer%20Strand/karte, „Beteiligungsverfahren“ eingestellt. Der Link ist auch über die Homepage der Gemeinde abrufbar: https://www.timmendorfer-strand.org/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB, besteht noch folgende Zugangsmöglichkeit, gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: Die Beteiligung der Öffentlichkeit, findet auch im Rahmen einer Auslegung statt. Die aktuellen Unterlagen liegen in der Zeit vom 05.11.2025 bis 10.12.2025 in der Außenstelle des Rathauses, im Fachdienst Bauverwaltung und Umweltschutz (Zimmer 1.04 und Flur), der Gemeinde Timmendorfer Strand, Poststraße 35, 23669 Timmendorfer Strand, während folgender Öffnungszeiten, öffentlich aus: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mittwoch geschlossen Natürlich ist eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit nach telefonischer Rücksprache möglich. Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB: Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen: • Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungs-frist abgegeben werden. • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermitt-lung von Stellungnahmen ist per E-Mail möglich: s.suske@timmendorfer-strand.org • Bei Bedarf können Stellungnahmen auch noch schriftlich oder während der Dienst-stunden zur Niederschrift abgegeben werden. Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 16 C unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 16 C nicht von Bedeutung ist. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit aus-liegt.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Gemeinde Timmendorfer Strand
Postanschrift: Strandallee 42, Außenstelle Bauamt/Auslegung: Poststr. 35
23669 Timmendorfer Strand

Verfahrensbeauftragter (§ 4b BauGB)
PLANUNG kompakt STADT
Frau Gabriele Teske
Röntgenstraße 1
23701 Eutin
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Dauer der Beteiligung: 05.11.2025 - 10.12.2025


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

PLANUNG kompakt STADT
Frau Gabriele Teske
Röntgenstraße 1
23701 Eutin
Tel.: 04521 83 03 991
Fax: 04521 83 03 993
stadt@planung-kompakt.de