23701 Eutin

Bebauungsplan Nr. 159

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Gebiet Parkwohnanlage „Wilhelmshöhe“, südlich der Landesstraße (L174/Eutin-Malente) und nordöstlich Alte Malenter Landstraße

Verfahrensort:
23701 Eutin

Rechtsgrundlage:
§§ 4a (2), 3 (1), 4(1) frühzeitige gleichzeitige Unterrichtung: 1. Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

Verfahrensbeschreibung:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159 der Stadt Eutin; hier: Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. den §§ 3 (1), 4 (1) BauGB. Planungsziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzung zur Entwicklung der Wohnanlage Wilhelmshöhe zu einem zeitgemäßen Wohnstandort.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Eutin
Markt 1
23701 Eutin

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Dauer der Beteiligung: 21.11.2024 - 20.12.2024


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Eutin
Markt 1
23701 Eutin
Tel.: 04521/793-331
t.arndt-assmann@eutin.de