18546 Sassnitz

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.1 „Stadthafen - Östlicher Teil“ der Stadt Sassnitz

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Die beiden Geltungsbereiche der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.1 „Stadthafen - Östlicher Teil“ der Stadt Sassnitz liegen im Stadthafen. Sie werden im Norden durch den sogenannten Fährtrichter (ehemalige Fahrzeugaufstellfläche für den Fährverkehr nach Trelleborg und Rönne) und die Gebäude Trelleborger Straße 11a und Bahnhofstraße 11, im Osten durch die Hafenstraße im Bereich der Fußgängerbrücke vom Rügen Platz zum Stadthafen und durch den Alten Hafenbahnhof in der Hafenstraße 12c, im Süden durch den Glasbahnhof in der Hafenstraße 12d sowie im Westen durch die Anlagen der REAN Service GmbH in der Hafenstraße 12e umschlossen. Sie umfassen die Flurstücke 1/41 (Teilfläche), 1/47 (Teilfläche), 2/29, 2/33, 2/34 und 2/45 (Teilfläche) der Flur 7 in der Gemarkung Sassnitz.

Verfahrensort:
18546 Sassnitz

Rechtsgrundlage:
§3 (2) BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit, Veröffentlichung des Entwurfes der Bauleitplanung mit Begründung und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet mit der Möglichkeit, Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abzugeben.

Verfahrensbeschreibung:
Mit der Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.1 „Stadthafen - Östlicher Teil“ der Stadt Sassnitz sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Gebäuden zum Parken sowie zur Aufnahme des Empfangs (Lobby) und der Verwaltung für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, beispielsweise für die im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Fährterrassen Trelleborger Straße“ der Stadt Sassnitz geplante Hotel- und Ferienwohnungsanlage, durch eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung in den Sondergebieten Stadthafen SO SH 1 und SO SH 2 geschaffen werden. Durch die vorstehend bezeichnete Ergänzung der textlichen Festsetzungen wird die Planzeichnung (Teil A) des Ursprungsplans nicht berührt. Eine Planzeichnung ist deshalb nicht Bestandteil der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.1 „Stadthafen - Östlicher Teil“ der Stadt Sassnitz. Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.1 „Stadthafen - Östlicher Teil“ der Stadt Sassnitz erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz

Karte verkleinern

Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 23.09.2024 - 08.11.2024


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz
Tel.: 038392-68214
Fax: 038392-68209
stadtsanierung@sassnitz.de