18546 Sassnitz

Bebauungsplan Nr. 53 „Wohnanlage Victoriastraße“ der Stadt Sassnitz

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 53 „Seniorenwohnanlage Victoriastraße“ (alte Planbezeichnung) bzw. „Wohnanlage Victoriastraße“ (neue Planbezeichnung) wird im Norden durch die bebauten Grundstücke Hauptstraße 22 und 23, im Osten durch die bebauten Grundstücke Hermann-Bebert-Straße 1, 2, 3 und 3a, im Süden durch die bebauten Grundstücke Seestraße 40a und Victoriastraße 4a und im Westen durch die bebauten Grundstücke Victoriastraße 9, 10 und 11 sowie Hauptstraße 21 begrenzt. Er umfasst die Flurstücke 315 (Teilfläche), 324/2, 324/3, 324/4, 324/5, 325/1, 325/2, 326/1 und 326/2 der Flur 5 in der Gemarkung Sassnitz.

Verfahrensort:
18546 Sassnitz

Rechtsgrundlage:
§§ 3 (2), 4 (2), 4a (2) BauGB: Beteiligung der Öffentlichkeit, Veröffentlichung des Entwurfes der Bauleitplanung mit Begründung und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet mit der Möglichkeit, Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abzugeben und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Verfahrensbeschreibung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 53 „Wohnanlage Victoriastraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohnanlage in der Victoriastraße geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 53 „Wohnanlage Victoriastraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB. Gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz

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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 20.04.2026 - 26.05.2026


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz
Tel.: 038392-68214
stadtsanierung@sassnitz.de