18546 Sassnitz

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 58 „Wohn- und Hotelanlage Waldmeisterstraße“ der Stadt Sassnitz

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 58 „Wohn- und Hotelanlage Waldmeisterstraße“ der Stadt Sassnitz wird im Norden durch das bebaute Grundstück Waldmeisterstraße 5/6, im Osten durch die bebauten Grundstücke Waldmeisterstraße 22, 23, 24 und 25, im Süden durch Bahnanlagen im Bereich des Bahnhofs Sassnitz sowie im Westen durch früher mit Bahnanlagen bebaute Flächen (derzeitig unbebaute Flächen) und das bebaute Grundstück Waldmeisterstraße 20 begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 17 (bis auf eine untergeordnete Teilfläche), 18/3, 18/9, 20/2 und 21/2 der Flur 5 in der Gemarkung Sassnitz sowie eine Teilfläche des Flurstücks 67/2 der Flur 3 in der Gemarkung Stubnitz.

Verfahrensort:
18546 Sassnitz

Rechtsgrundlage:
§§ 4a (2), 3 (1), 4(1) frühzeitige gleichzeitige Unterrichtung: 1. Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

Verfahrensbeschreibung:
Durch die Stadt Sassnitz wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 58 „Wohn- und Hotelanlage Waldmeisterstraße“ für den Bereich des Grundstücks Waldmeisterstraße 21 in Sassnitz im Regelverfahren aufgestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohn- und Hotelanlage in der Waldmeisterstraße geschaffen werden.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz