39418 Staßfurt

Aufstellung des Teil-Bebauungsplanes Nr. 72-1/25 "Wohngebiet Am Tierpark - Lebensmitteldiscounter" in Staßfurt nach § 13a BauGB

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Auf einer ca. 0,65 ha großen Teilfläche der Kleingartenanlage (KGA) „Reichsbahn e.V.“ (Gemarkung Staßfurt, Flur 8, Flurstück 176) soll direkt an der Neundorfer Straße als Ersatz für den Lebensmitteldiscounter (NETTO) an der Neundorfer Straße 35 ein neuer Lebensmitteldiscounter (NETTO) mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.130 m² mit integriertem Café entstehen.

Verfahrensort:
39418 Staßfurt

Rechtsgrundlage:
§§ 3 (2), 4 (2), 4a (2) BauGB: Beteiligung der Öffentlichkeit, Veröffentlichung des Entwurfes der Bauleitplanung mit Begründung und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet mit der Möglichkeit, Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abzugeben und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Verfahrensbeschreibung:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung vom 02.03.2023 mit Beschluss-Nr. 0656/2023 die Aufstellung des Bebauungsplans 72/23 „Wohngebiet Am Tierpark“ in Staßfurt gefasst. Auf dem ca. 4,5 ha großen Standort des Plattenbaugebietes Am Tierpark wurden mit Fördermitteln aus dem Programm Stadtumbau-Ost der Leerstand durch umfängliche Rückbaumaßnahmen deutlich reduziert. Auf der so freigestellten Fläche sowie auf brachliegenden Flächen der ehemaligen KGA "Reichsbahn e.V." sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes für den individuellen Einfamilienhausbau geschaffen werden. Für den Ersatzneubau des Lebensmitteldiscounter hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 27.02.2025 mit Beschluss-Nr. 0112/2025 die Aufstellung Teil-Bebauungsplans Nr. 72-1/25 „Wohngebiet Am Tierpark - Le-bensmitteldiscounter“ in Staßfurt gefasst. Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt (B-Plan der Innenentwicklung), da hier die Teilfläche der ehemaligen Kleingartenanlage umgenutzt werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass von der frühzeitigen Unterrichtung oder Er-örterung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB abgesehen und zudem keine Umweltprüfung durchgeführt wird. Damit entfällt zugleich die Anwendung einer Reihe von Regelungen, die mit der Umweltprüfung in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Umweltbericht, zusammenfassende Erklärung, Monitoring). Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 06.05.2026 den vorliegenden Planentwurf mit Begründung (v. März 2026) gebilligt und die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 72-1/25 „Wohngebiet Am Tierpark - Lebensmitteldiscounter“ in Staßfurt, im Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtlichen Mitteilungsblatt der Salzstadt Staßfurt Nr. 596 am 13.05.2026.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Einheitsgemeinde Stadt Staßfurt
Hohenerxlebener Straße 12
39418 Staßfurt

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Dauer der Beteiligung: 22.05.2026 - 15.06.2026


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Einheitsgemeinde Stadt Staßfurt
Hohenerxlebener Straße 12
39418 Staßfurt
Fax: 03925 - 981 269

Ansprechpartner: Petra Albrecht
Tel: 03925 981-262
Mail: petra.albrecht@stassfurt.de