23701 Eutin

38. Änderung Flächennutzungsplan

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Gebiet Parkwohnanlage „Wilhelmshöhe“, südlich der Landesstraße (L174/Eutin-Malente) und nordöstlich Alte Malenter Landstraße

Verfahrensort:
23701 Eutin

Rechtsgrundlage:
§§ 4a (2), 3 (1), 4(1) frühzeitige gleichzeitige Unterrichtung: 1. Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

Verfahrensbeschreibung:
Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eutin; hier: Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. den §§ 3 (1), 4 (1) BauGB. Planungsziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzung zur Entwicklung der Wohnanlage Wilhelmshöhe zu einem zeitgemäßen Wohnstandort.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Eutin
Markt 1
23701 Eutin