39418 Staßfurt

3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66/22 „Wohngebiet An der alten Eisfabrik“ in Staßfurt OT Atzendorf (erneute Beteiligung) nach § 13a BauGB

Plangebietsbezeichnung (kurz):
3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66/22 „Wohngebiet An der alten Eisfabrik“ in Staßfurt OT Atzendorf

Verfahrensort:
39418 Staßfurt

Rechtsgrundlage:
§ 3 (1) BauGB: Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Verfahrensbeschreibung:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung vom 22.09.2022 mit Beschluss-Nr. 0574/2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66/22 „Wohngebiet An der alten Eisfabrik“ in Staßfurt OT Atzendorf mit Städtebaulichem Vertrag im Verfahren nach § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung) gefasst. Ziel des Bebauungsplanes war es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den ca. 1,3 ha großen Bereich der ehemaligen Eisfabrik in der Hauptstraße (auf den Flurstücken 542, 884, 885, 886,887, 888, 889, 890 - NEU: 542, 1347 und 660 tw. - der Flur 12 in der Gemarkung Atzendorf) zur Errichtung von ca. 10-13 Einfamilienhäusern zu schaffen und zu sichern. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.09.2022 im Amtsblatt Nr. 503 bekanntgemacht. Der 1. Entwurf lag vom 12.12.2022 bis 23.12.2022 und vom 02.01.2023 bis 20.01.2023 aus. Der 2. Entwurf wurde vom 28.08.2025 bis 26.09.2025 veröffentlicht. Die Grundstückseigentümerin regte eine städtebauliche Überplanung des Plangebietes an: Es sollen einerseits straßenbegleitend Bauland für ca. 6-7 Einfamilienhäuser und andererseits rückwärtig ein Parkplatz für das Abstellen von Wohnmobilen bzw. Pkws (während der Nutzung der Wohnmobile) entstehen. Dieser 3. Entwurf wurde vom Stadtrat der Salzstadt Staßfurt in seiner Sitzung vom 25. Juni 2026 mit Beschluss-Nr. 0362/2025 beschlossen und ist einschließlich seiner Begründung und den tw. geänderten Gutachten gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Einheitsgemeinde Stadt Staßfurt
Hohenerxlebener Straße 12
39418 Staßfurt

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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 03.07.2026 - 03.08.2026


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Einheitsgemeinde Stadt Staßfurt
Hohenerxlebener Straße 12
39418 Staßfurt
Tel.: 03925 - 981 262
Fax: 03925 - 981 269
stadtplanung@stassfurt.de