39418 Staßfurt

Entwurf des Teil-Bebauungsplanes Nr. 72-2/25 „Wohngebiet Am Tierpark – 1. Teilbauabschnitt“ in Staßfurt nach § 13a BauGB

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Entwurf des Teil-Bebauungsplanes Nr. 72-2/25 „Wohngebiet Am Tierpark – 1. Teilbauabschnitt“ in Staßfurt mit Städtebaulichem Vertrag gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren nach § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung)

Verfahrensort:
39418 Staßfurt

Rechtsgrundlage:
§§ 3 (2), 4 (2), 4a (2) BauGB: Beteiligung der Öffentlichkeit, Veröffentlichung des Entwurfes der Bauleitplanung mit Begründung und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet mit der Möglichkeit, Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abzugeben und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Verfahrensbeschreibung:
Ziel der Aufstellung des Teil-Bebauungsplanes soll es sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein ca. 3,6 ha großes Wohngebiet zur Errichtung von Einfamilienhäusern zu schaffen und die Erschließung zu sichern. Bedingt durch die demografische Entwicklung in Staßfurt, d.h. den Rückgang der Bevölkerungszahlen, standen zahlreiche Wohnungen im Plattenbaugebiet „Am Tierpark“ leer. Mit Fördermitteln aus dem Programm Stadtumbau Ost wurde der Leerstand durch Rückbaumaßnahmen deutlich reduziert, um somit einer Verschärfung der Leerstandssituation entgegenzuwirken. Es wird davon ausgegangen, dass trotz der negativen Bevölkerungsprognose bis 2040 zwar ein Anstieg der leerstehenden Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu erwarten ist, allerdings nach wie vor die Nachfrage nach Einfamilienhausstandorten vorhanden sein wird. Auch hohe Bau- und Grundstückskosten sowie Finanzierungen werden die Nachfrage nur gering eindämmen. Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung vom 25. Juni 2026 mit Beschluss-Nr. 0395/2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72-2/25 „Wohngebiet Am Tierpark – 1. Teilbauabschnitt“ in Staßfurt gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13aBauGB (B-Plan der Innenentwicklung) angewendet.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Einheitsgemeinde Stadt Staßfurt
Hohenerxlebener Straße 12
39418 Staßfurt

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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 03.07.2026 - 03.08.2026


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Einheitsgemeinde Stadt Staßfurt
Hohenerxlebener Straße 12
39418 Staßfurt
Tel.: 03925 - 981 262
Fax: 03925 - 981 269
stadtplanung@stassfurt.de