23623 Ahrensbök

53. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Plangebietsbezeichnung (kurz):
für ein Gebiet in der Gemarkung Schwienkuhlen, östlich der L184, südlich der Straße „Schwienkuhlen“, nördlich des Gießelrader Weges - für Solar-Freiflächenanlagen -

Verfahrensort:
23623 Ahrensbök

Rechtsgrundlage:
§§ 4a (2), 3 (1), 4(1) frühzeitige gleichzeitige Unterrichtung: 1. Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

Verfahrensbeschreibung:
Aufstellung der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Gemeinde Ahrensbök
Poststraße 1
23623 Ahrensbök

Verfahrensbeauftragter (§ 4b BauGB)
Planungsbüro Ostholstein
Andreas Nagel
Tremskamp 24
23611 Bad Schwartau